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Gerichtsgutachten

Die Klärung vor Gericht – Gerichtsgutachten bieten sachliche Grundlagen

Handwerksleistungen werden entweder über VOB-Verträge oder BGB-Werkverträge abgewickelt.
Falls es dabei zu einem Mangel oder Schaden kommt, kann über einen Baugutachter geklärt werden, ob der Bauherr eine Gewährleistung beanspruchen kann, eine Handwerksleistung geschuldet ist und wer einen Schaden verursacht und zu verantworten hat.
Um solche fachtechnischen Fragen zu klären, fordern Gerichte hierfür ein Gerichtsgutachten an.

Damit kann und soll u.a. ermittelt werden:

  • ob ein behaupteter Mangel tatsächlich besteht und wer diesen verursacht hat auf was ein Bauschaden gegebenenfalls zurückzuführen ist
  • wie und mit welchen Kosten ein Baumangel behoben werden kann.

 

Carsten Nowak

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81371 München

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