Bausachverstaendiger Nowak Muenchen Bauqualitaet

Bauabnahme

Voraussetzung

Eine rechtlich korrekt durchgeführte Bauabnahme ist die Voraussetzung für den Eigentumsübergang. Die Abnahme bei Fertigstellung löst zwei wesentliche Sachverhalte aus:
  • Die Frist der Gewährleistung beginnt
  • Die Beweislast für etwaige Gewährleistungsansprüche wird vom Unternehmer auf den Auftragsgeber übertragen
Eine Begleitung bei der Bauabnahme durch mich als Bausachverständiger gewährleistet Ihnen eine vertragskonforme Übergabe.

Handwerksleistung erbracht?

Als Bausachverständiger prüfe ich, ob alle Handwerksleistungen normgerecht, sachgerecht und gemäß Angebot bzw. Baubeschreibung erbracht wurden. Das dient Ihnen auch der Beweissicherung, falls es in diesem Zusammenhang doch einmal zu Meinungsverschiedenheiten kommen sollte.
Die bei einer Bauabnahme festgestellten Mängel werden von mir dokumentiert, bewertet, ggf. die Ursache festgestellt und entsprechende Lösungsvorschläge zur Beseitigung unterbreitet. Mit einer Bauabnahme unterstütze ich Bauherren, Bauträger, Wohnungsbaugesellschaften und Eigentümergemeinschaften.

Carsten Nowak

Implerstraße 7
81371 München

T. +49 (0)89 720 190 30

info@bausachverstaendiger-nowak.de

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